Home
Aktuelles
Ausbaupläne
Potentialanalyse
Wer ist betroffen ?
Jetflugzeuge
Charterflüge
Linienflüge
Umweltprobleme
Alternativen
Ihre Meinung zählt !
Links
Download
Pressestimmen
Termine
Kontakt

Rohwer nun für kürzere Piste offen

1800 statt 2700 Meter für Holtenau?

Fortsetzung: In einem Schreiben Rohwers an die Cimber Air, die Lufthansa, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Flughäfen und den Board of Airline Representatives in Germany vom 5. April heißt es: "Obwohl auch mir nach den bisher geführten Gesprächen zur Sicherung der künftigen Linienflugverbindungen für die K.E.R.N.-Region ein Ausbau (der Start- und Landebahn) grundsätzlich erforderlich erscheint, möchte ich mich jedoch bei meiner eigenen Meinungsbildung nicht allein auf den Vorschlag der Gutachter verlassen." Und: "Ich halte es für angebracht, auch andere, gegebenenfalls kürzere Varianten in meine Überlegungen einzubeziehen." Der Minister schlug in dem Brief ein Gespräch mit Vertretern der Fluggesellschaften und Organisationen für Mitte Mai vor.

Eine Stellungnahme des Ministeriums war gestern nicht zu erhalten. Dem Vernehmen nach will Rohwer aber ein Signal setzen, dass der Flughafen nur in dem Maße erweitert wird, wie es für die attraktive Anbindung des Geschäftsverkehrs an die Wirtschaftszentren wirklich notwendig ist. Tatsächlich könnte dies die Trendwende einleiten, da bei einer wesentlichen kürzen Start- und Landebahn der Einsatz von Großflugzeugen in Kiel nicht in Betracht käme, hieß es gestern zum Hintergrund. Auch Charterverkehr in großem Stil wäre dann nicht möglich.

Wie berichtet, hatte Cimber Air schon Überlegungen für eine kürzere Start- und Landebahn ins Spiel gebracht. Prokurist Jochen Bauerfeind sagte zu der in der Potenzialanalyse bevorzugten Länge von 2700 Metern: "Das erscheint mir etwas überproportioniert." 1800 Meter Piste reichten auch für Jets aus.

Der Plöner Kreistag hat sich am Donnerstagabend mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, den Flughafen in der von den Gutachtern vorgesehenen Dimension zu erweitern.

Kieler Nachrichten vom 07.04.2001